Betreuungsjahr/Ferien
Das Betreuungsjahr beginnt formal am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. Der erste Füchse-Tag ist in der Regel der erste Tag nach den Schul-Sommerferien. Die Schließzeiten in einem Füchse-Jahr betragen 30 Tage und liegen üblicherweise innerhalb der Schul-Ferienzeiträume. Die letzten drei Wochen der Schul-Sommerferien ist der Fuchsbau geschlossen.
Aufnahmevoraussetzungen
Ein schlauer Fuchs können nur Kinder werden, die unmittelbar nach Ablauf des Füchse-Jahres schulpflichtig werden (Muss-Kinder) oder als Kann-Kinder auf die Schule wechseln sollen.
Anmeldung
Zur Anmeldung Ihres Kindes schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an anmeldung@fuechse-altenholz.de. Eine Kontaktaufnahme über das KitaPortal Schleswig-Holstein ersetzt nicht die Anmeldung per E-Mail.
Folgenden Angaben sind in die E-Mail aufzunehmen:
- Name des Kindes und des anmeldenden Elternteils
- Geburtsdatum des Kindes
- Adresse des Kindes und des anmeldenden Elternteils
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
Anmeldezeitraum
Sie können ihr Kind frühestens ein Jahr und elf Monate im Voraus für die schlauen Füchse anmelden, d.h. immer ab dem 1.9. des Vorvorjahres. Die Anmeldefrist endet am 30.11. des Vorjahres.
Für das Füchse-Jahr | Anmeldezeitraum |
2021/2022 | 1.9.2019 – 30.11.2020 |
2022/2023 | 1.9.2020 – 30.11.2021 |
2023/2024 | 1.9.2021 – 30.11.2022 |
Gern können Sie bei Interesse Ihr Kind auch noch Ablauf der genannten Fristen anmelden, da unter Umständen auch nachträglich noch kurzfristig Plätze vergeben werden können.
Platzvergabe
Die Eltern aller angemeldeten Kinder werden im Dezember des Vorjahres per E-Mail zu einem Vergabe-Elternabend eingeladen, der in der Regel Ende Januar des betreffenden Jahres stattfindet und an dem die Plätze vergeben werden. Durch die Herausforderungen der aktuellen Corona-Pandemie erfolgt die Vergabe der Plätze außerhalb eines Elternabends.
Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Altenholz gegenüber Kindern aus auswärtigen Gemeinden vorrangig berücksichtigt, und Muss-Kinder vorrangig gegenüber Kann-Kindern. Im Übrigen richtet sich die Vergabe nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Kinder aus auswärtigen Gemeinden können nur dann einen Platz erhalten, wenn der Finanzierungsbeitrag der Gemeinde Altenholz von der Wohnsitz-Gemeinde übernommen wird oder die betroffenen Eltern diesen zusätzlich selbst tragen.